Vorkaufsrecht abgewendet: Kooperation mit Stadt Mannheim

26. Februar 2019

Vorkaufsrecht abgewendet: Kooperation mit Stadt Mannheim

Der Immobilienentwickler Aurelis Real Estate kann das Areal der ehemaligen Turbinenfabrik in Mannheim Käfertal wie geplant von General Electric (GE) erwerben. Der Gemeinderat stimmte heute auf einer Sondersitzung mehrheitlich gegen eine Ausübung des Vorkaufrechts, das im Mai 2018 beschlossen worden war. Mit dem Vorkaufsrecht sollte die städtebauliche Neuordnung des bisherigen GE-Betriebsgeländes als Gewerbegebiet sowie die Nutzung von Gemeinbedarfsflächen für das Nationaltheater Mannheim gesichert werden. Bereits in der vergangenen Woche hatten sich die Stadt Mannheim und Aurelis auf den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Entwicklung des ca. 18 Hektar großen Areals geeinigt. Er ist ebenfalls am heutigen Tag unterzeichnet worden. Der Kaufpreis beläuft sich auf 28 Mio. Euro und wird zum 1. April 2019 fällig.

Die Entwicklung des Areals wird in enger Zusammenarbeit mit der Stadt umgesetzt. Als übergeordnetes Entscheidungsgremium wird ein Lenkungsausschuss errichtet, der aus Vertretern von Stadt und Aurelis besteht. Der Ausschuss steuert unter anderem die strategische Entwicklung und Vermarktung des Areals. Aurelis CEO Joachim Wieland: „Hier werden wir unsere Kompetenzen zur Ansiedlung von neuen Arbeitsplätzen bündeln: Die Stadt verfügt über Standort-Know-how und die Kontakte zu den lokal ansässigen Unternehmen. Wir hingegen bringen unsere Erfahrung bei der Entwicklung von Gewerbeparks und unser bundesweites Netzwerk an möglichen Partnern aus Konzernen und mittelständischen Unternehmen ein.“

Geplant ist die Entwicklung eines zukunftsfähigen Gewerbequartiers, das Aurelis langfristig im eigenen Bestand behält. Für den Fall, dass der Entwickler verkaufen will, erhält die Stadt für zehn Jahre ein dingliches Vorkaufsrecht auf die Grundstücksflächen. Weiterhin können in den Teilflächen, die heute von alten Produktionshallen belegt sind, Mietverträge abgelehnt werden. Dieses Recht gilt für Vertragslaufzeiten von mehr als zwölf Monaten und ist beschränkt auf drei Jahre oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein Bebauungsplan mit definiertem Nutzungskonzept wirksam wird.

Joachim Wieland ist mit der Einigung zufrieden: „Wir haben hart miteinander verhandelt, aber die Fairness und Professionalität der Gespräche macht mich optimistisch für die weitere Zusammenarbeit. Jeder hat verstanden, was dem anderen wichtig ist und das ist eine solide Grundlage für ein Projekt, von dem alle profitieren.“