Der “B-Plan Nr. 71.55 ehemalige Turbinenfabrik” wurde einstimmig Beschlossen

18. Juli 2022

Der “B-Plan Nr. 71.55 ehemalige Turbinenfabrik” wurde einstimmig Beschlossen

Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 31. Mai 2022 einstimmig den „Bebauungsplan Nr. 71.55 ehemalige Turbinenfabrik“ zur Satzung beschlossen. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Mannheim ist er heute, am 30. Juni 2022 in Kraft getreten.

Damit geht das ungefähr dreijährige Bauleitplanverfahren (B-Plan-Verfahren) zu Ende. Mit diesem haben wir in enger Abstimmung mit dem städtischen Fachbereichen und Eigenbetrieben – allen voran dem Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung – die rechtliche Grundlage für die Neuerschließung und bereits zur Baugenehmigung eingereichte und noch kommende Hochbaumaßnahmen gelegt.

Im Laufe des Verfahrens wurde die sogenannten Träger öffentlicher Belange (im Wesentlichen Behörden) zweimal gehört und die Öffentlichkeit zweimal beteiligt. Dazu wurden 14 Gutachten erstellt, darunter: Artenschutz, Boden (3 Gutachten), Verkehr, Schall, Entwässerung, Klima / Luft, Energie, CO2, Verschattung, Erschütterung, elektromagnetische Strahlungen, Bahnübergänge und 23 Stellungnahmen der Träger behandelt. Wir, die von uns beauftragten Planer und Gutachter, sowie die städtischen Vertreter, haben das in vertrauensvoller Zusammenarbeit gemeistert.

Wir sind nun gewiss, dass die Stadt Mannheim mit zu 100 % zu unserem Vorhaben steht.